Beglaubigte Übersetzungen

  • DEUTSCH <-> ENGLISCH
  • Gültigkeit vor allen Behörden
  • für alle wichtigen Dokumente

für Privatpersonen

für Unternehmen

für Anwälte & Notare

Beglaubigte Übersetzungen für alle Behörden in Österreich

Eine beglaubigte Übersetzung brauchen Sie, wenn Sie dazu von einer Behörde aufgefordert werden. Dies könnte Sie in folgenden Beispielfällen treffen:

als Privatperson

  • Heirat mit einem englischsprachigen Partner
  • Heirat im Ausland
  • Adoption eines Kindes im Ausland
  • Arbeitsverträge
  • Zeugnisse und Referenzschreiben

als Unternehmen

  • Firmenbuchauszug
  • Zertifikate
  • Gesellschaftsverträge
  • Gesellschafterbeschlüsse

als Anwalt bzw. Notar

  • Korrespondenz mit englischsprachigen Mandanten
  • englischsprachige Unterlagen zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten
  • Grundbucheinträge und Liegenschaftsnachweise
  • Verträge jeder Art

…und vieles mehr.

Zertifizierung Beglaubigte Übersetzung und gerichtlich beeidete Dolmetscherin Mag. Heidelinde HolzMag. Heidelinde Holz ist offizielles Mitglied im Österreichischen Verband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher  (ÖVGD).

Portrait: Beglaubigte Übersetzerin Heidelinde Holz

Was ist eine beglaubigte Übersetzung? Wer darf Übersetzungen beglaubigen?

Beglaubigte Übersetzung stempeln

Eine beglaubigte Übersetzung entspricht inhaltlich voll und ganz dem Ausgangstext. Sie wird an das Original geheftet und von der beeideten Dolmetscherin gestempelt und unterschrieben. Dieses Vorgehen muss immer dann eingehalten werden, wenn es sich um ein offizielles Dokument handelt.

Behörden, Ämter, Magistrate, Arbeitgeber und Institutionen (z. B. Universitäten) bestehen in der Regel auf eine Beglaubigung.

Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von entsprechend zertifizierten Dolmetschern angefertigt werden. Ich verfüge über dieses Recht und übersetze schnell und unkompliziert für Sie Dokumente, Urkunden, Zeugnisse oder andere Schriftstücke.

Ihre Vorteile bei Mag. Heidelinde Holz:

  • Direkter Kontakt zur beglaubigten Übersetzerin. Sie können mir Ihr Anliegen direkt und ohne Umwege erklären.
  • Großes rechtliches Hintergrundwissen: Sie profitieren von meiner langjährigen Erfahrung mit juristischen Übersetzungen.
  • Schnell und unkompliziert: Wenn die Zeit drängt, können Sie Dokumente schon vorab per E-Mail senden. Wenn das Original dann eintrifft, ist die Übersetzung zur Beglaubigung schon bereit.

Mehr Vorteile und mehr über mich erfahren Sie hier.

Mein Angebot für beglaubigte Übersetzungen im Detail

Beglaubigte Übersetzung anfertigen
Übersetzung beglaubigen
Heidelinde Holz beim Übersetzen

für Privatpersonen

Sie brauchen beglaubigte Übersetzungen aus dem Englischen oder ins Englische für Behörden, Ämter, Institutionen oder vielleicht Ihren Arbeitgeber. Dabei möchten Sie diese möglichst schnell und einfach erledigt haben. Bei mir als zertifizierte Übersetzerin erhalten Sie alles einfach und unkompliziert aus einer Hand: Die Übersetzung und zugleich auch die offiziell anerkannte Beglaubigung.

  • Gültigkeit vor allen österreichischen Behörden: Die von mir übersetzten Dokumente haben durch mein Beglaubigungsrecht vor allen Stellen Gültigkeit.
  • Bequemer Service ohne Anfahrtsweg: Alles kann über den Postweg erledigt werden.
  • Schnell und effizient: Haben Sie wenig Zeit, kann das Dokument schon vorab via E-Mail gesandt werden. Sobald das zu beglaubigende Original bei mir eintrifft, ist die beglaubigte Übersetzung bereits fertig und steht zur Abholung oder für den Versand bereit bzw. wird innerhalb von 24 Stunden auf dem Postweg zurückgesandt.
  • Kompetente Beratung: Durch große Erfahrung mit Dokumenten und behördlichen Anforderungen, kann ich Ihnen erklären, was wann wo und in welcher Form benötigt wird. Dadurch können Sie sich bürokratische Umwege ersparen.

für Unternehmen

Im Geschäftsleben müssen viele Dokumente beglaubigt übersetzt werden. Wenn ich für Sie eine beglaubigte Übersetzung aus dem oder ins Englische anfertige, so besteht meine Arbeit vor Gericht wie das Original. Dafür hafte ich als zertifizierte Übersetzerin.

  • Übersetzung und Beglaubigung in einem Schritt: Sie bekommen alles aus einer Hand. Die korrekte Übersetzung und die Beglaubigung, die vor jeder Behörde in Österreich Gültigkeit besitzt.
  • Sicherheit durch Haftung: Als Übersetzerin mit Beglaubigungsrecht hafte ich dafür, dass die übersetzten Dokumente genauso vor Gericht bestehen wie das Original.
  • Juristische Erfahrung: Durch meine Erfahrung im juristischen Bereich erkenne ich besonders gut, bei welchen Passagen eine falsche Formulierung rechtliche Folgen haben kann.
  • Bequemer Service ohne Anfahrtsweg: Der Austausch der Dokumente kann über den Postweg erledigt werden.
  • Schnell und effizient: Stehen Sie unter Zeitdruck, können Sie mir das Dokument vorab per E-Mail zusenden. So kann die Zeit bis zum Eintreffen des Originals bereits für die Übersetzungsarbeit genutzt werden und das neue Dokument steht schneller zur Abholung oder für den Versand bereit.
  • Direkter Kontakt: Sie können den Sachverhalt bei Anruf sofort und direkt mit mir besprechen und landen nicht in einem unpersönlichen Vorzimmer, das Ihnen keine fachkundige Auskunft geben kann.
  • Höhere Qualität durch Einheitlichkeit: Das gesamte Dokument – egal wie umfangreich es ist – wird von mir persönlich übersetzt. So können Sie sicher sein, dass jeder Teil in einheitlichem Stil und mit dem Überblick über das Gesamtdokument korrekt übersetzt wird.

für Anwälte & Notare

Immer wieder benötigen Sie für Ihre Mandanten eine beglaubigte Übersetzung. Als zertifizierte Dolmetscherin, die sich auf den juristischen Bereich spezialisiert hat, fertige ich gerne Übersetzungen von Dokumenten aller Art an und beglaubige diese für Sie.

  • Mehr Sicherheit durch Zertifizierung: Als beglaubigte Übersetzerin kann ich die Gültigkeit der Übersetzung vor Behörden garantieren und hafte für ihre sprachliche Korrektheit.
  • Juristisches Hintergrundwissen: Mit der Terminologie aus dem juristischen Bereich und den Formulierungen rechtlicher Texte bin ich vertraut. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich bin ich in der Lage, allfällige Probleme bei Übersetzungen (durch Mehrdeutigkeiten bzw. Unklarheiten) zu erkennen und in der Zielsprache entsprechend auszuformulieren.
  • Zeitersparnis: Aufgrund meines juristischen Hintergrundwissens sparen Sie sich zudem Zeit bei der Erklärung des Sachverhalts.
  • Direkter Kontakt: Sie sprechen bei Kontaktaufnahme direkt mit mir und profitieren von fachkundiger Auskunft und Absprachen.
  • Mehr Qualität durch Einheitlichkeit: Ich übersetze stets das ganze Dokument selbst und lagere keine Teile an Dritte oder Mitarbeiter aus. Dadurch kann ich eine einheitliche und inhaltlich korrekte Übersetzungsleistung  mit Überblick und Verständnis über das ganze Dokument gewährleisten.

Sie brauchen eine beglaubigte Übersetzung? Nehmen Sie Kontakt auf!

Mag. Heidelinde Holz
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin
 für die englische Sprache
Jahnstraße 35
6020 Innsbruck
email: h.holz@beglaubigte-uebersetzung.at